Aulgasse 27-29 • 53721 Siegburg • Hauptstr. 59 • Siegburg-Kaldauen

Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

  Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.
 

  Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.
 

  Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.


Feuerbestattung

Der Verstorbene wird im Sarg dem Feuer übergeben. Die Einäscherung findet in einem Krematorium statt. Eine Trauerfeier kann VOR der Einäscherung (mit dem Sarg) oder NACH der Einäscherung (mit der Urne) abgehalten werden. Für die Feuerbestattung muss eine schriftliche Willenserklärung vorliegen, die aussagt, dass die Einäscherung der persönliche Wunsch des Verstorbenen ist.

Ist kein schriftlicher letzter Wille vorhanden, kann der nächste Hinterbliebene erklären, daß die Einäscherung dem Willen des Verstorbenen entspricht.

Für die Aschenbeisetzungen gibt es in der Regel auf den Friedhöfen dieselben Grabtypen wie bei einer Erdbestattung, nämlich Urnen-Wahlgräber, Urnen-Reihengräber, anonyme oder pflegefreie Urnengräber (Erklärung siehe Erdbestattung). Es gibt auch Urnenwände, in die eine Urne eingestellt werden kann.


Seebestattung

Die Asche wird in einer extra dafür vorgeschriebene Urne (im Wasser löslich) in der Nord- bzw. Ostsee oder in anderen Meeren der Welt beigesetzt. Auf Wunsch können Angehörige die Fahrt auf See auch begleiten.

Neben der Willenserklärung zur Feuerbestattung muss auch der Wille zur Seebeisetzung schriftlich niedergelegt werden.


Friedwald/Baumbestattung

Die Baumbestattung ist eine relativ "junge" Form der Beisetzung. Die Asche des Verstorbenen wird in bestimmten Waldgebieten direkt bei den Wurzeln eines Baumes in die Erde eingebracht. Der Baum nimmt die Asche mit seinen Wurzeln auf und repräsentiert somit auch den Lebensfluss.
Ein einem Baum kann die Asche eines einzelnen, einer Familie oder von mehreren Verstorbenen
gemeinschaftlich beigesetzt werden.


Luftbestattung

Die Asche des Verstorbenen wird bei dieser Beisetzungsform von einem Heißluftballon oder Flugzeug aus verstreut. In Deutschland ist die Luftbestattung gesetzlich nicht erlaubt. In den Niederlanden, Frankreich und der Schweiz ist diese Möglichkeit der Bestattung jedoch verbreitet und wird von uns auch in diesen Gebieten durchgeführt. Die Angehörigen können auf Wunsch an der Zeremonie bei der Ballonfahrt oder dem Flug teilnehmen.

Verstreuung/Naturbestattung

Die Verstreuung der Asche kann auf einer dafür vorgesehenen Streuwiese auf einem Friedhof durchgeführt werden. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit die Asche des Verstorbenen auf einer Almwiese oder von einem Bergfelsen aus zu verstreuen oder in einen Bergbach einzustreuen.

Grundsätzlich führen wir alle Bestattungsformen durch. Eine Weltraumbestattung oder Diamantbestattung sind nicht so bekannt und werden daher selten nachgefragt. Natürlich informieren wir Sie auch über diese Beisetzungstypen und führen sie wunschgemäß aus.